Nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Bei der Vernichtungsaktion hat absolute Datensicherheit natürlich höchste Priorität. Die Sicherheit beginnt schon bei der Bereitstellung der geeigneten Erfassungsbehältnisse. Diese verfügen je nach Bedarf über eine Rückholsperre und sind grundsätzlich abschließbar. Wir bieten Ihnen verschiedene Behältnisse mit einem Fassungsvermögen von 240 bis 415 Litern.
Sämtliche eingereichten Daten und Datenträger werden in unserer Akten-/Papier-Shredderanlage mit einer Durchsatzkapazität von bis zu 2.000 kg pro Stunde vernichtet. Der Vorteil dieser Anlage liegt in der erreichten Vernichtungsstufe P4. Begleitet wird der Vernichtungsvorgang von geschultem Fachpersonal.