Holzabfälle fallen sowohl bei holzverarbeitenden Betrieben wie Schreinereien, Fensterbauern usw. als auch bei größeren Betrieben in Form von Einweg- oder Mehrwegpaletten an. Hierbei prüfen wir zuerst die Wiederverwertbarkeit. Im Falle einer Wiederverwertbarkeit führen wir das Holz nach Aufbereitung in den Verwertungskreislauf zurück. Ist dies nicht der Fall, wird das Altholz speziellen Verbrennungsanlagen zur Energieerzeugung zugeführt.
Wir unterscheiden in drei Arten von Holz:
- A I: unbehandelt, naturbelassen
- AII + A III: behandelt oder beschichtet
- A IV: kontaminierte Hölzer