Akten- und/oder Datenträgervernichtung
nach den Bestimmungen des
BundesDatenschutzgesetzes (BDSG)
Die absolute Datensicherheit hat bei der Durchführung einer (auch dauerhaften) Datenträger- oder Akten-Vernichtungsaktion höchste Priorität.
Dies beginnt bei der Bereitstellung von geeigneten Erfassungsbehältnissen, die je nach Aufstellungsort oder Zugang mit oder ohne Rückholsperre sein muß, jedoch grundsätzlich abschließbar.
Ein weiteres Gefahrenpotential besteht nunmehr durch den Transport, der nicht über zu viele Straßenkilometer hinweg erfolgen sollte, denn gerade bei der heutigen Unfallhäufigkeit auf den bundesdeutschen Straßen, stellt dies die größte Gefahr dar. Hierbei kommt natürlich auch der ökologische Aspekt zum Tragen.
Wir können Ihnen mit den ausgewählten Erfassungsbehältnissen Datensicherheit und ein attraktives Erscheinungsbild gewährleisten. Hinzu kommt ein Vernichtungsablauf und eine Vernichtungsqualität, die Maßstäbe setzt. Nicht umsonst setzen viele namhaften Rechenzentren, Banken, Versicherungen, Verwaltungen, Behörden, Industriebetriebe und andere Gewerbetreibende unser Unternehmen als langjähriger Partner für Datenvernichtungsaufgaben ein.